Im Vergleich mit anderen europäischen Ländern, wie Großbritannien, Frankreich, den Niederlanden oder Ungarn, ist die Nutzung von CCTV (Kabelfernsehen für Überwachungszwecke) in Deutschland wesentlich geringer, besonders im Bereich des öffentlichen Verkehrs. Gründe dafür sind das strenge deutsche Datenschutzgesetz und das Recht auf informationelle Selbstbestimmung, auf deren Grundlage Datenschutzbeauftragte die Nutzung von CCTV immer wieder einschränken wollen. Bereits 1996 hat die BVG ein Notruf- und Informationssystem für Fahrgäste eingeführt, das mit 510 festen Videokameras an Bahnsteigen arbeitet. Auch in den Verkehrsmitteln (U- und Straßenbahn, Busse) werden zunehmend CCTV-Kameras installiert, wobei aber die Aufzeichnung und Speicherung ereignisabhängig eingeschaltet werden muss. Aufzeichnungen dürfen nur 24 h aufbewahrt werden. Auch die Deutsche Bahn AG hat in den letzten Jahren begonnen, CCTV-Technik für Überwachungszwecke einzusetzen. Diese und andere Anwendungen werden beschrieben.


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    Titel :

    CCTV in German public transport


    Weitere Titelangaben:

    CCTV (Kabelfernsehen) im öffentlichen Verkehr Deutschland



    Erschienen in:

    Eurotransport ; 4 , 2 ; 52, 54-58


    Erscheinungsdatum :

    2006-01-01


    Format / Umfang :

    7 pages



    Medientyp :

    Aufsatz (Zeitschrift)


    Format :

    Print


    Sprache :

    Englisch





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