Unter dem Begriff Kombinierter Verkehr (KV) versteht man die Beförderung von Ladeeinheiten mit mindestens zwei Verkehrsträgern, bei der die Ladung das Transportgefäß nicht wechselt und der überwiegende Teil des Transportes mit der Bahn bzw. einem Binnen- oder Seeschiff bewältigt wird. Beim unbegleiteten KV wechselt nur der Container (Ct), Wechselbehälter (WB) oder Sattelanhänger (SAnh) den Verkehrsträger, beim begleiteten KV nimmt der Zug den kompletten Lkw "Huckepack". Unverzichtbar ist das rollende Material der verschiedenen am Transport beteiligten Eisenbahnunternehmen. Für die Ladeeinheiten wurden Spezialwagen mit niedrigen Aufstellflächen eingesetzt, Angang der 1970er Jahre waren es die Niederflurwagen der RoLa für komplette Lastzüge und Sattelzüge sowie Wagen mit einer absenkbaren Wippe für Sattelanhänger (Känguruh- und Wippenwagen), für Container wurden ab Mitte der 1960er Jahre spezielle Tragwagen gebaut. Laut Statistisches Bundesamt wurden zwei Drittel der 2003 im KV beförderten Güter (141 Millionen Tonen von insgesamt 205 Millionen) auf dem Seeverkehr befördert, 49 Millionen Tonnen wurden auf der Schiene transportiert und weitere 15 Millionen Tonnen Güter per Binnenschiff. Im Straßenverkehr wurden ca. 78 Millionen Tonnen transportiert. Der Beitrag erklärt einige Begrifflichkeiten und behandelt die wichtigsten Entwicklungen in diesem Bereich.
Kombinierter Verkehr
Deine Bahn ; 34 , 9 ; 32-37
01.01.2006
6 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
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