Im europäischen Recht werden durch die Rechtsprechung des EuGH die Voraussetzungen der In-house-Vergabe immer deutlicher erarbeitet. Dies findet im deutschen ÖPNV praktisch nicht statt. Die derzeitige Auslegung des gewerberechtlichen Personenbeförderungsrechts gibt für den Fall der Erteilung einer Liniengenehmigung der Genehmigungsbehörde die Auswahlkriterien vor. Es gilt, diese Auslegung dahingehend zu ändern, dass die Möglichkeit einer In-house-Vergabe akzeptiert wird. Nach einem Überblick über die bisherige Praxis in Deutschland wird im Beitrag die Einordnung der europarechtlich anerkannten In-house-Vergabe in das geltende nationale Recht am Beispiel Hessens vorgenommen.
In-house-Vergabe im ÖPNV
Nach europäischem und nationalem Recht möglich
Der Nahverkehr ; 24 , 6 ; 16-18
2006-01-01
3 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
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