Bereits in den1980er Jahren schlossen die Versicherungsunternehmen ein Abkommen für die Übertragung von Direktversicherungen, die ein Arbeitnehmer bei einem Arbeitgeberwechsel mitnimmt. Mehrere Gesetzesänderungen haben eine Überarbeitung des Abkommens erforderlich gemacht, das dabei zugleich auf die überbetrieblichen Pensionskassen ausgedehnt wurde. Das Bundesfinanzministerium hat am 22.12.2005 anerkannt, dass auch nach dem neuen Abkommen steuerlich von einer Fortsetzung und nicht vom Abschluss einer neuen Versicherung auszugehen ist. Der Beitrag stellt den Anwendungsbereich des neuen Abkommens sowie das Verfahren bei einer Übertragung dar.
Neues Abkommen zur Übertragung von Direktversicherungen oder Versicherungen in einer Pensionskasse bei Arbeitgeberwechsel
Der Betrieb ; 59 , 4 ; 218-219
01.01.2006
2 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
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