Nach verschiedenen Gesetzesänderungen hat sich das Bundesfinanzministerium in seinem Schreiben vom 22.12.2005 zu Einzelheiten der zukünftigen Besteuerung von Kapitallebensversicherungen geäußert. Zu den Neuerungen gehört es, dass Zinsen aus Lebensversicherungen als Kapitalerträge zu versteuern sind, wenn der Vertrag nach dem 31.12.2004 geschlossen wurde. Maßgeblich soll dabei grundsätzlich das Datum des Versicherungsscheins sein, doch steht es dem Steuerpflichtigen frei, einen früheren Vertragsschluss nachzuweisen. Zu versteuern ist der sog. Unterschiedsbetrag zwischen den Beiträgen und der Versicherungsleistung, dessen Berechnung jedoch zahlreiche Probleme aufwirft.
Neuregelung der Besteuerung von Kapitallebensversicherungen nach § 20 Abs. 1 Nr. 6 EStG
Klarstellungen der Finanzverwaltung durch das BMF-Schreiben vom 22.12.205
Der Betrieb ; 59 , 5 ; 232-242
2006-01-01
11 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
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Neuregelung der Besteuerung von Dienstleistungen ab 1.1.2010
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