Noch immer herrscht in der Rechtsprechung keine Einigkeit darüber, ob § 8 Abs. 4 PBefG eine wirksame Teilbereichsausnahme für eigenwirtschaftliche Verkehre von der VO 1191/69 darstellt. Es wird darüber gestritten, ob überhaupt eine Teilbereichsausnahme vorliegt und darüber, ob diese, sollte sie vorliegen, rechtssicher ausgestaltet ist. Im Beitrag werden einige Stellungsnahmen aus Rechtsprechung und Literatur zu der Frage der Rechtssicherheit der Teilbereichsausnahme für eigenwirtschaftliche Verkehre vom Anwendungsbereich der VO 1191/69 näher betrachtet und bewertet. Es folgt ein kurzer Blick auf die Tendenzen auf europäischer Ebene.
Eigen- oder gemeinwirtschaftlich?
Wirksame Teilbereichsausnahme für eigenwirtschaftliche Verkehrsdienste vom Anwendungsbereich der VO 1191/69
Der Nahverkehr ; 24 , 5 ; 46-49
01.01.2006
4 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
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