Das Hauptziel der europäischen Gesetzgebung im Eisenbahnwesen besteht in der Anpassung des bestehenden Systems an die heutigen Anforderungen von Gesellschaft und Wirtschaft. Hierzu versucht die gemeinschaftliche Gesetzgebung seit 15 Jahren, den Wettbewerb innerhalb der Eisenbahnen einzuführen. Sie geht dabei von der Annahme aus, dass der Eintritt neuartiger Eisenbahnverkehrsunternehmer die bisherigen Gesellschaften der Branche zu einer spürbaren Modernisierung und zu einem Ende des Rückgangs des Schienenverkehrs führen würde. Als Vorstufe zu diesem Wettbewerb im System gilt die Trennung von Fahrweg (Infrastruktur) und Betrieb einschließlich der Bezahlung der Benutzung des Fahrwegs. Die Richtlinie 440/91 legte einen Rahmen für die Betätigung im europäischen Eisenbahnwesen fest, gefolgt von weiteren Richtlinien in den Jahren 1995 und 2001. Es werden ein Organisationsgefüge und Vorgehensweisen mit Gültigkeit für den Bereich der EU als Mindestanforderungen für den Bereich sowohl öffentlicher als auch privater Bahnunternehmen vorgegeben. Trotzdem lassen die Regelungen individuelle Interpretationen der einzelnen Staaten zu, sodass derzeit eine ganze Reihe von Mischformen bei der Trennung von Fahrweg und Betrieb bestehen. Die Problematik der Bestimmung der Vergütungssätze für die Benutzung des Fahrwegs wird behandelt.
La législation ferroviaire européenne
Die europäische Gesetzgebung für das Eisenbahnwesen
Transport ; 51 , 435 ; 26-30
2006-01-01
5 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Französisch
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