Grundsätzlich ist die Kündigung eines Arbeitnehmers unwirksam, wenn nicht zuvor der Betriebsrat angehört wurde. Handelt es sich bei dem Arbeitnehmer allerdings um einen sog. leitenden Angestellten, so ist nur der Sprecherausschuss anzuhören, und auch dies ist keine zwingende Wirksamkeitsvoraussetzung der Kündigung. In diesem Zusammenhang stellt sich die Frage, ob einem vormaligen leitenden Angestellten auch dann ohne Betriebsratsanhörung wirksam gekündigt werden kann, wenn der Arbeitgeber ihn schon vor Ausspruch der Kündigung von seinen Aufgaben freigestellt hat, oder ob er durch diese Freistellung seinen Status als leitender Angestellter verliert.


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    Titel :

    Statusänderung leitender Angestellter bei Freistellung?


    Beteiligte:
    Powietzka, Arnim (Autor:in) / Hager, Michael (Autor:in)

    Erschienen in:

    Der Betrieb ; 59 , 2 ; 102-104


    Erscheinungsdatum :

    2006-01-01


    Format / Umfang :

    3 pages



    Medientyp :

    Aufsatz (Zeitschrift)


    Format :

    Print


    Sprache :

    Deutsch





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