Plant ein Unternehmung die Schließung oder die Standortverlagerung eines Betriebs oder Betriebsteils, so sieht das Betriebsverfassungsgesetz vor, dass Arbeitgeber und Betriebsrat über sog. Sozialpläne verhandeln, in denen z. B. zugunsten der Arbeitnehmer Abfindungen oder Qualifizierungsmaßnahmen vereinbart werden können. In letzter Zeit ist es jedoch häufiger vorgekommen, dass die Gewerkschaften in dieser Situation den Abschluss eines entsprechenden Tarifvertrags gefordert und mit Arbeitskämpfen gedroht haben. Daher stellt sich die Frage, ob ein solches Vorgehen trotz der betriebsverfassungsrechtlichen Regelungen zulässig ist.
Unzulässige Streiks um Tarifsozialpläne
Der Betrieb ; 59 , 1 ; 46-49
2006-01-01
4 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
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