Zum 27. April 2005 hat Deutschland mit zweijähriger Verspätung die drei EU-Richtlinien umgesetzt, die das "Erste Eisenbahnpaket" bilden. Dazu wurden zahlreiche Änderungen des Allgemeinen Eisenbahngesetzes vorgenommen, die im wesentlichen die Struktur der Eisenbahnen (also z. B. ihre Geschäftsführung), den Zugang zur Eisenbahninfrastruktur und die Überwachung dieses Zugangs betreffen. So sind öffentliche Eisenbahnen, die Eisenbahnverkehrs- und -infrastrukturleistungen erbringen, fortan zur getrennten Rechnungslegung verpflichtet. Außerdem wurde der Anspruch auf einen diskriminierungsfreien Netzzugang ausgeweitet, und seine Kontrolle obliegt künftig der Bundesnetzagentur.
Änderungen des Allgemeinen Eisenbahngesetzes durch das Dritte Gesetz zur Änderung eisenbahnrechtlicher Vorschriften vom 27.4.2005
Transportrecht ; 28 , 7/8 ; 293-299
01.01.2005
7 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
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Zweite Novelle des Allgemeinen Eisenbahngesetzes (AEG) - Neues zur Eisenbahnaufsicht
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