Der Bundesfinanzhof hat bestätigt, dass es den Gemeinden auch dann freistehe, verschiedene Betriebe - im konkreten Fall ein Parkhaus und ein Schwimmbad -in einer einzigen GmbH zusammenzufassen, wenn der eine Betrieb dauerhaft defizitär ist und der andere Gewinne macht. Allerdings stellt sich in diesen Fällen die Frage, ob eine verdeckte Gewinnausschüttung anzunehmen ist. Das würde zu einer erheblichen steuerlichen Mehrbelastung der Gemeinden führen, da das steuerwirksame Verlustausgleichsvolumen allein im Bereich des ÖPNV etwa 1,4 Mrd. Euro pro Jahr beträgt. Der vorliegende Beitrag geht dieser Frage nach und verneint im Ergebnis die verdeckte Gewinnausschüttung.


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    Titel :

    Kommunale Dauerverlustbetriebe und verdeckte Gewinnausschüttung


    Beteiligte:

    Erschienen in:

    Der Betrieb ; 58 , 42 ; 2260-2269


    Erscheinungsdatum :

    01.01.2005


    Format / Umfang :

    10 pages



    Medientyp :

    Aufsatz (Zeitschrift)


    Format :

    Print


    Sprache :

    Deutsch




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