Gewährt der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer ein Darlehen, so gehört eine etwaige Zinsverbilligung zum steuerpflichtigen Arbeitseinkommen. Die Finanzverwaltung bejaht den Zinsvorteil bei der Unterschreitung eines bestimmten Durchschnittssatz, der seit Anfang 2004 bei einem effektiven Jahreszins von 5 % liegt. Dieses Vorgehen begegnet jedoch Bedenken, weil es insbesondere im Hinblick auf die günstigen Hypothekarzinsen teilweise zu einer Versteuerung fiktiver Zinsvorteile führt. Die Autoren dieses Beitrags schlagen daher vor, die Durchschnittszinsen für verschiedene Kreditarten und Laufzeiten getrennt zu ermitteln und laufend zu überprüfen.
Versteuerung fiktiver Zinsvorteile bei Arbeitgeberdarlehen
Der Betrieb ; 58 , 38 ; 2046-2048
2005-01-01
3 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
Arbeitnehmer , Steuerrecht , Kredit , Arbeitgeber , Lohnsteuer , Zin , Arbeitsrecht
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