Die Entscheidung, welches Wahlverfahren - normales oder vereinfachtes - bei der Wahl des Betriebsrates Anwendung findet, hängt von der Anzahl der wahlberechtigten Arbeitnehmer ab. Das normale Wahlverfahren findet zwingend in Betrieben mit mehr als 100 wahlberechtigten Arbeitnehmern Anwendung, bei Unternehmen mit bis zu 50 wahlberechtigten Arbeitnehmern ist das vereinfachte Wahlverfahren obligatorisch. Das vereinfachte Wahlverfahren unterteilt sich in zwei verschiedene Wahlverfahren: das ein- und das zweistufige Wahlverfahren (also Wahlverfahren auf einer oder zwei Wahlversammlungen). Dem Beitrag, der die Unterschiede und Gemeinsamkeiten der beiden Wahlarten darstellt, ist eine Tabelle mit Schritten, Terminen und Fristen sowie Hinweise auf die jeweiligen Paragrafen zur Konstituierung des Betriebsrates beigefügt.
Wie wird gewählt?
Normales oder Vereinfachtes einstufiges und zweistufiges Wahlverfahren
Arbeitsrecht im Betrieb ; 26 , 12 ; 720-723
2005-01-01
4 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
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