Beim Betrieb von Baustellen sind zur Vermeidung von Lärm zum einen das Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) in der Fassung vom 6. Januar 2004 (BGBl. I S.2) und zum anderen landesrechtliche Lärmverordnungen zu beachten. Neu auf den Markt kommende Geräte müssen mit einer Kennzeichnung versehen sein, mit dem vom Hersteller angegebenen maximalen Schallleistungspegel. Die Verordnungen beziehen sich auf Baumaschinen, Bau- und Reinigungsfahrzeuge sowie Landschafts- und Gartengeräte. In Wohngebieten soll durch die neuen Regelungen der Geräuschpegel deutlich gesenkt werden. Die dort und in anderen Sondergebieten geltenden Regelungen werden im Beitrag explizit aufgeführt. Für Schienenwege der Eisnebahn des Bundes gelten bestimmte Regeln nicht. Sonderregelungen in den einzelnen Ländern bestehen auch für den Verkehrswegebau; sie sind in spezifischen Lärmverordnungen festgeschrieben. Die Vorschriften, die außer Kraft getreten sind, werden auch aufgeführt.


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    Titel :

    Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung



    Erschienen in:

    Erscheinungsdatum :

    2005-01-01


    Format / Umfang :

    1 pages



    Medientyp :

    Aufsatz (Zeitschrift)


    Format :

    Print


    Sprache :

    Deutsch




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