Bei der Verwendung von Internet, Intranet und E-Mail lassen sich Aktivitäten der Beschäftigten fast lückenlos abbilden. Mit mehr oder weniger geschickter Verknüpfung der Daten kann so ein Arbeitnehmer einer Leistungs- und Verhaltenskontrolle unterzogen werden, die mit den bestehenden gesetzlichen Regelungen kaum zu erfassen ist. Um eine sinnvolle Abgrenzung zu erreichen wäre es angebracht, Regelungen zu finden, die die unterschiedlichen Interessen von Arbeitnehmer und Arbeitgeber ausgleichen. Auf der Grundlage des bestehenden gesetzlichen Rahmens ist dies aber nur eingeschränkt möglich. Deshalb plädiert die Autorin im Beitrag dafür, dass im Rahmen eines umfassenden Arbeitnehmerdatenschutzgesetzes vor allem und gerade auch der Bereich der Nutzung moderner Medien im Betrieb geregelt werden. Dabei sind Umfang und Grenzen von Datenerfassung und Datenverwendung beim Einsatz moderner Kommunikationsmittel zu regeln.
Onlinerechte für Beschäftigte
Was tut sich beim Arbeitnehmerdatenschutz?
Arbeitsrecht im Betrieb ; 26 , 11 ; 642-644
2005-01-01
3 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
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