Der Oberste Gerichtshof in Österreich hatte in einem Verfahren zu entscheiden, in dem es um die Verjährungsfrist von einem Jahr nach Artikel 58 § 1 CIM bei nachgereichter Rechnungslegung von Umschlagsarbeiten ging. Streitpunkt war insbesondere, ob diese Umschlagsarbeiten Bestandteil des Frachtvertrages waren - in erster Instanz wurde so entschieden, das Rekursgericht behob dieses Urteil, was zu dem Rekurs beim Obersten Gerichtshof führte. In seinem Urteil 6 OB 168/04f vom 26.08.2005 bestätigte das Gericht, dass die Angelegenheit in erster Instanz nach Verfahrensergänzung neu entschieden werden muss.


    Zugriff

    Zugriff über TIB

    Verfügbarkeit in meiner Bibliothek prüfen

    Bestellung bei Subito €


    Exportieren, teilen und zitieren



    Titel :

    Oberster Gerichtshof (Österreich)/Urteil vom 26. August 2004




    Erscheinungsdatum :

    01.01.2005


    Format / Umfang :

    3 pages



    Medientyp :

    Aufsatz (Zeitschrift)


    Format :

    Print


    Sprache :

    Deutsch