Im Zuge der Schuldrechtsreform wurden auch die Bestimmungen über die Gewährleistungsansprüche geändert, die einem Käufer zustehen, wenn die gekaufte Sache mangelhaft ist. So regelt jetzt § 434 Bürgerliches Gesetzbuch, dass ein Sachmangel auch bei Fehlern in der Montageanleitung vorliegt. Allerdings ist die Haftung ausgeschlossen, falls die gekaufte Sache dennoch fehlerfrei montiert wird. Der Beitrag untersucht zunächst, wann überhaupt von einer fehlerhaften Montageanleitung auszugehen ist und ob sie den Versuch einer Montage voraussetzt. Sodann werden weitere Probleme wie z. B. das vollständige Fehlen der Montageanleitung erörtert.


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    Titel :

    Probleme im Zusammenhang mit einer mangelhaften Montageanleitung


    Beteiligte:
    Tiedtke, Klau (Autor:in) / Schmitt, Marco (Autor:in)

    Erschienen in:

    Der Betrieb ; 58 , 29 ; 1555-1562


    Erscheinungsdatum :

    2005-01-01


    Format / Umfang :

    8 pages



    Medientyp :

    Aufsatz (Zeitschrift)


    Format :

    Print


    Sprache :

    Deutsch