Das Ziel der am 1.7.2005 in Kraft getretenen Novelle des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) besteht vor allem darin, die neue EG-Kartellverfahrensordnung umzusetzen. Zu den Neuerungen gehört es, dass das Kartellverbot nicht länger auf Unternehmen beschränkt ist, die miteinander im Wettbewerb stehen. Weiterhin stellt die Reform den Kartellbehörden die gemeinschaftsrechtlich vorgesehenen Entscheidungsformen und Sanktionsbefugnisse zur Verfügung. Die Zuständigkeiten von Bundes- und Landeskartellbehörden bleiben grundsätzlich unverändert, doch kann zukünftig unter besonderen Umständen davon abgewichen werden. Der Beitrag umreisst die 7. GWB-Novelle und beleuchtet insbesondere die Änderungen des materiellen Kartellrechts und des Kartellverfahrens.
Die Änderungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen durch die 7. GWB-Novelle
Der Betrieb ; 58 , 26/27 ; 1436-1444
2005-01-01
9 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
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