Seit 01.01.2005 sind die Regelungsinhalte der bisherigen UVV "Erste Hilfe" (GUV-V A5) Bestandteil der Grundlagenvorschrift "Grundsätze der Prävention" (GUV-V A1). Dort werden in den §§ 24 bis 28 die allgemeinen Pflichten des Unternehmers, die erforderlichen Einrichtungen und Sachmittel, die Anforderungen hinsichtlich Ersthelfer/Betriebssanitäter sowie die Unterstützungspflichten der Beschäftigten geregelt. Die EUK bietet als Unfallversicherungsträger weitere Arbeitsmittel wie z.B. eine "Anleitung zur Ersten Hilfe bei Unfällen" (GUV-I 510-1) und ein Verbandbuch (GUV-I 511-1) an.


    Zugriff

    Zugriff über TIB

    Verfügbarkeit in meiner Bibliothek prüfen


    Exportieren, teilen und zitieren



    Titel :

    GUV-V A1 "Grundsätze der Prävention" geregelt


    Untertitel :

    "Erste Hilfe" jetzt in der neuen UVV


    Erschienen in:

    EUKDialog ; 2 ; 19-21


    Erscheinungsdatum :

    2005-01-01


    Format / Umfang :

    3 pages


    Medientyp :

    Aufsatz (Zeitschrift)


    Format :

    Print


    Sprache :

    Deutsch




    Grundsätze der Prävention

    Chr. Killinger GmbH Tübinger Straße 24 72762 Reutlingen | IuD Bahn | 2003



    Bremsbestimmungen einheitlich geregelt

    Hein, Ferdinand | IuD Bahn | 1994


    Momentenverteilung elektronisch geregelt

    Nissan Motors,JP | Kraftfahrwesen | 1989


    Geregelt und ungeregelt

    Kraftfahrwesen | 1987