Eine im SGB IX versteckt platzierte neue Präventionsvorschrift (§ 84 Abs. 2) verpflichtet alle Arbeitgeber, sobald ein Arbeitnehmer innerhalb eines Jahres länger als sechs Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig ist, unabhängig von der Betriebsgröße zu einem Eingliederungsmanagement. Das betriebliche Eingliederungsmanagement, das die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers für erkrankte Mitarbeiter viel nachdrücklicher und konkreter als früher einfordert, gilt nicht nur wie der Kontext der Norm vermuten ließe für behinderte und schwerbehinderte, sondern für alle Beschäftigte. Der Beitrag beschreibt die Eckpunkte einer Betriebsvereinbarung zum Eingliederungsmanagement. Außerdem wird kurz auf die Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats eingegangen.
Eingliedern statt Kündigen
Eckpunkte für eine Betriebsvereinbarung zum Eingliederungsmanagement
Arbeitsrecht im Betrieb ; 26 , 9 ; 546-548
2005-01-01
3 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
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