Das Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Karlsruhe vom 13.07.2005 (Az.6 W 3505 Verg.]) hat die Möglichkeiten zur marktorientierten Direktvergabe von ÖPNV-Leistungen ohne Ausschreibung präzisiert. Im anliegenden Fall schätzte das OLG den Abschluss zweier Vereinbarungen mit Ausgleichszahlungen zwischen einem öffentlichen Auftraggeber und einem Verkehrsunternehmen zur Verbesserung des Qualitätsniveaus im Nahverkehr (Linienbusverkehr und SPNV) nicht als Neuvergabe, sondern als Neuregelung einzelner Vertragselemente und als vergaberechtsfreie Dienstleistungskonzession ein. Maßgebliche Aspekte für die Entscheidung, gegen die zwei Beschwerden bei der EU-Kommission laufen, waren die bereits bestehenden Liniengenehmigungen und die weitgehende Verteilung der finanziellen Risiken auf den Auftragnehmer.


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    Titel :

    Weg für marktorientierte Direktvergabe frei



    Erschienen in:

    Bus & Bahn ; 39 , 9 ; 14-15


    Erscheinungsdatum :

    2005-01-01


    Format / Umfang :

    2 pages



    Medientyp :

    Aufsatz (Zeitschrift)


    Format :

    Print


    Sprache :

    Deutsch