Nach Beschluss des OLG Karlsruhe vom 13. Juli 2005 ist nicht jeder öffentlicher Zuschuss zur Gewährleistung einer bestimmten Qualität im ÖPNV (Bus- oder Schienenverkehrslinien) per se ein vergabepflichtiger Beschaffungsvorgang. Die Umsetzung des EuGH-Urteils Altmark Trans zur beihilferechtlich zulässigen Bezuschussung des Nahverkehrs ohne Ausschreibungsverfahren muss somit nicht an den Vorgaben des allgemeinen Vergaberechts scheitern. Der Beitrag kommentiert das Urteil und verschafft Klarheit über die Begriffe Subvention und Leistungsentgelt.
Vergabefreie Subventionen im ÖPNV
Anmerkung zum Beschluss des OLG Karlsruhe vom 13. Juli 2005
Der Nahverkehr ; 23 , 7-8 ; 24-26
01.01.2005
3 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
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