Deutschland ist verpflichtet, vier neue EU-Richtlinien (von 2000, 2002 und 2004), die das Verbot von Ungleichbehandlung wegen verschiedener Merkmale regeln, in nationales Recht umzusetzen. Ende 2004 hat die Bundesregierung einen Entwurf vorgelegt. Zudem wurden am 16.03.2005 vom Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend verschiedene Änderungen des ursprünglichen Entwurfs vorgelegt. Es werden die Inhalte der letzten Fassung des Entwurfs, die voraussichtlich zum 1.10.2005 in Kraft treten wird, dargestellt. Vor allem befasst sich der Beitrag mit folgenden Fragen: Wann liegt eine Benachteiligung vor? Für wen gilt das Gesetz? Was passiert bei Benachteiligung durch kollektivrechtliche Vereinbarung? Was muss der Arbeitgeber beachten? Welche Ansprühe haben die Betroffenen? Wie sehen präventive Strategien zur Vermeidung von Diskriminierung aus?
Das Antidiskriminierungsgesetz
Ein Zwischenbericht zum Gesetzgebungsverfahren
Arbeitsrecht im Betrieb ; 26 , 6 ; 327-332
2005-01-01
6 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
© Metadata Copyright Deutsche Bahn AG. All rights reserved.
Gesetzgebung Antidiskriminierungsgesetz
British Library Online Contents | 2005
Vorboten einer neuen Ära: Das geplante Antidiskriminierungsgesetz
IuD Bahn | 2004
|