Eine D&O-Versicherung ("directors and officers") ist eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung, welche die von den Organmitgliedern der Kapitalgesellschaften verursachten Schäden deckt. Da auch die sog. Innenhaftung, also die Haftung der Organmitglieder gegenüber der Gesellschaft selbst, erfasst wird, gibt es Tendenzen, unternehmerisch nachteilige Entscheidungen einvernehmlich als pflichtwidrig zu bezeichnen und den Schaden bei der Versicherung geltend zu machen. Der vorliegende Beitrag untersucht die D&O-Versicherung genauer und stimmt letztlich dem Landgericht Marburg darin zu, dass ein Direktanspruch der Gesellschaft gegen die Versicherung zu verneinen ist.
D&O-Versicherung und Direktanspruch der Gesellschaft gegenüber der Versicherung?
Der Betrieb ; 58 , 8 ; 431-437
2005-01-01
7 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
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