Im Zuge der Seebebenkatastrophe ist die Frage aktuell geworden, wie es sich steuer- und sozialversicherungsrechtlich auswirkt, wenn Arbeitnehmer einen Teil ihres Gehaltes spenden. Grundsätzlich sind die beiden Varianten denkbar, dass der Arbeitnehmer sogleich auf sein Entgelt verzichtet oder dass er es zunächst erhält und dann wieder zweckgebunden zurückgibt. Im letztgenannten Fall fällt Lohnsteuer an, doch kann der Arbeitnehmer dafür auch den Sonderausgabenabzug geltend machen. Sozialversicherungsbeiträge sind hingegen unabhängig von der gewählten Gestaltung stets aus dem vollen Gehalt zu entrichten.
Lohn und Gehalt spenden
Der Betrieb ; 58 , 8 ; 414-416
2005-01-01
3 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
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