Die Arbeitsstättenverordnung, die vor allem dem Gesundheitsschutz der Beschäftigten dient, ist im August 2004 novelliert worden. Ein Anliegen der Neuregelung bestand darin, eine EU-Richtlinie umzusetzen und so einer Verurteilung durch den EuGH zu entgehen, doch konnte dieses Ziel mit der verspäteten Umsetzung nicht mehr erreicht werden. Weiterhin wurde eine "Verschlankung" der Verordnung angestrebt, wobei allerdings die tatsächlich deutlich reduzierte Paragrafenzahl durch einen umfangreichen Anhang ergänzt wurde. Die Anforderungen sind jedoch allgemeiner gehalten als bisher, so dass die Verantwortung von Arbeitgeber und Betriebsrat zugenommen hat.
Novellierung des Arbeitsstättenrechts - Risiken und Nebenwirkungen einer legislativen Schlankeitskur
Der Betrieb ; 58 , 4 ; 224-231
2005-01-01
8 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
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