Die betriebliche Altersversorgung (bAV) hat in Deutschland eine lange Tradition und ist älter als die gesetzliche Rentenversicherung. 1974 wurde das Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung (BetrAVG), kurz Betriebsrentengesetz, und eine Insolvenzsicherung eingeführt. Durch die geänderten gesellschaftlichen Rahmenbedingungen und Aktivitäten des Gesetzgebers wie z.B. das Altersvermögensgesetz (AVmG) von 2001 oder des Anspruchs des Arbeitnehmers auf Entgeltumwandlung ist die Betriebsrente wieder sehr attraktiv geworden.


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    Titel :

    Der Anspruch auf betriebliche Altersvorsorge


    Untertitel :

    Definition und Geltungsbereich


    Beteiligte:

    Erschienen in:

    Arbeitsrecht im Betrieb ; 26 , 3 ; 135-139


    Erscheinungsdatum :

    2005-01-01


    Format / Umfang :

    5 pages



    Medientyp :

    Aufsatz (Zeitschrift)


    Format :

    Print


    Sprache :

    Deutsch




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