Das Bilanzkontrollgesetz sieht vor, dass die externe Rechnungslegung kapitalmarktorientierter Unternehmen von der Deutschen Prüfstelle für Rechnungslegung sowie von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht kontrolliert wird. Der vorliegende Beitrag kommt zu dem Ergebnis, dass von diesen Stellen begangene Fehler einen Schadenersatzanspruch der Anleger gegen den Staat aus § 839 Bürgerliches Gesetzbuch und Art. 34 Grundgesetz begründen können, wobei jedoch etwaige Ersatzleistungen des Staates letztlich auf die Unternehmen umzulegen sind. Zur Vermeidung dieser sog. Amtshaftung wird eine Gesetzesänderung vorgeschlagen.
Amtshaftung für fehlerhafte Bilanzkontrolle
Der Betrieb ; 58 , 12 ; 651-657
01.01.2005
7 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
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