Die Regelung der Verschmelzung von Kapitalgesellschaften, die ihren Sitz in verschiedenen EU-Mitgliedsstaaten haben, stößt unter anderem deswegen auf Schwierigkeiten, weil die übrigen Staaten kaum bereit sind, die deutsche paritätische Unternehmensmitbestimmung der Arbeitnehmer zu akzeptieren. Dennoch wird im Frühjahr 2005 das In-Kraft-Treten einer EU-Richtlinie erwartet. Der darin gefundene Kompromiss orientiert sich an den Regelungen zur Europa-AG. Ausgangspunkt ist demnach das sog. Sitzlandprinzip, wonach grundsätzlich das an dem Sitz der neuen Gesellschaft geltende Mitbestimmungsrecht Anwendung findet, jedoch sind zahlreiche Ausnahmen vorgesehen.
Die grenzüberschreitende Verschmelzung und der neue Mitbestimmungskompromi
Der Betrieb ; 58 , 2 ; 91-94
2005-01-01
4 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
© Metadata Copyright Deutsche Bahn AG. All rights reserved.
Neue grenzüberschreitende Regionen im östlichen Mitteleuropa
IuD Bahn | 1995
|SLUB | 2006
|Grenzüberschreitende Transporte
Tema Archiv | 2003
|