Vor dem In-Kraft-Treten des neuen § 16 BetrAVG am 1.1.1999 vertrat das Bundesarbeitsgericht die Ansicht, dass der Kaufkraftverlust einer Betriebsrente grundsätzlich voll ausgeglichen werden solle, und zwar bezogen auf den Zeitpunkt des Rentenbeginns. Der Streit um diese sog. "nachholende" Rentenanpassung hat sich auch durch die Gesetzesreform nicht gelegt. Der Verfasser dieses Beitrags entnimmt der Neufassung eine Beschränkung der Anpassung auf den jeweils letzten Drei-Jahres-Zeitraum vor dem Anpassungsstichtag. Er begründet dies unter anderem mit dem gesetzgeberischen Ziel, die für die Arbeitgeber unattraktiv gewordene betriebliche Altersversorgung wieder zu stärken.


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    Titel :

    Nachholende Rentenanpassung gem. § 16 BetrAVG - Wie weit ist nachzuholen?


    Untertitel :

    Zugleich Anmerkung zum Urteil des LAG Düsseldorf vom 11.6.2004, DB 2005, S. 59


    Beteiligte:

    Erschienen in:

    Der Betrieb ; 58 , 1 ; 50-53


    Erscheinungsdatum :

    01.01.2005


    Format / Umfang :

    4 pages



    Medientyp :

    Aufsatz (Zeitschrift)


    Format :

    Print


    Sprache :

    Deutsch




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