Solange der Gesetzgeber keine definitive Regelung getroffen hat, werden Fahrgastrechte im Eisenbahnverkehr immer ein Streitpunkt bleiben. Mittlerweile aber gibt es eine Reihe von Gerichtsentscheidungen und Gesetzesentwürfe, die zugunsten des Reisenden ausfallen, z.B. den "Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Rechte und Pflichten der Fahrgäste im grenzüberschreitenden Eisenbahnverkehr" (KOM 2004)143, die Änderung des Übereinkommens vom 09.05.1980 über den Internationalen Eisenbahnverkehr (COTIF), durch die national und international die Fahrgastrechte bei Ausfall, Verspätung und Anschlussversäumnis gestärkt worden sind, oder die Kundencharta der DB AG. Auch politische Parteien fordern mehr Fahrgastrechte ein, wie der Antrag von den Fraktionen der CDU/CSU und FDP in den Deutschen Bundestag (BT-Drs. 15/1236). Nach Bürgerlichem Recht ist der Beförderungsvertrag ein Werkvertrag, d. h. bei mangelnder Leistung hat der Fahrgast ein Recht auf Nacherfüllung, Minderung, Rücktritt oder Schadenersatz. Der Beitrag verschafft einen Überblick über die neuesten Gesetzesentwürfe.


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    Titel :

    Haftung für Verspätungen im Zugverkehr



    Erschienen in:

    Erscheinungsdatum :

    2005-01-01


    Format / Umfang :

    2 pages



    Medientyp :

    Aufsatz (Zeitschrift)


    Format :

    Print


    Sprache :

    Deutsch