Gemäß der entsprechenden EU-Richtlinie sind nach der 22. Bundes-Immissionsschutz-Verordnung (BimSchV) maximal 35 Überschreitungen des Grenzwertes von 50 Mikrogramm Feinstaub pro Kubikmeter Luft im Jahr zulässig. Dies hat zahlreiche Kommunen verkehrspolitisch in Bedrängnis gebracht, da das Limit schon jetzt oder demnächst überschritten ist sowie erste Klagen von Betroffenen anhängig sind. Für einige Städte gibt es mittlerweile Luftreinhaltepläne mit geplanten Maßnahmen wie z.B. Einschränkungen des Schwerlastverkehres oder evtl. Fahrverbote, die auszugsweise für Düsseldorf, Hamburg, Hannover, München, Rhein-Main-Gebiet und Stuttgart aufgelistet werden.
Entscheidend ist, was hinten rauskommt
Thema: Feinstaub
Deutsche Verkehrs-Zeitung DVZ ; 59 , 39 ; 3
2005-01-01
1 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
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