Eine private Güterbahn kürzte die Bahnstromrechnungen der DB Energie GmbH (DBE) ab 2003 fortlaufend um einen Diskriminierungsabschlag. Da keine Einigung zwischen den Beteiligten erzielt werden konnnte, kam die Angelegenheit vor Gericht. In seinem Urteil vom 15.12.2004 stellte nun das Landgericht Frankfurt am Main folgendes fest: Da gemäß dem Preissystem der DBE nur Railion als Großabnehmer in den Genuss von nennenswerten Rabatten kommt, stellen diese Regelungen eine Diskriminierung der Wettbewerber dar und sind damit nichtig. Ob die DB Energie GmbH gegen dieses Urteil Widerspruch einlegt, ist noch offen.
Bahnstrompreissysteme rechtswidrig
Das Urteil des Landgerichts Frankfurt am Main vom 15. Dezember 2004
Eisenbahn-Revue international ; 3 ; 144-145
2005-01-01
2 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
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