Die UIC hat als Markenrechtsinhaber der PKP zum 30.04.2004 die Rechte zur Vergabe des Markenzeichens EUR für Europaletten entzogen, da zu viele untaugliche Paletten unter der Lizenz der PKP hergestellt wurden. Vor dem 01.05.2004 hergestellte Paletten mit dem Einbrand PKP sind im Europalettenpool weiterhin tauschbar. Markenfälschungen mit späterem Datum sind bisher nicht nenneswert in Erscheinung getreten. Grundsätzlich können Paletten, die nicht normgerecht und defekt sind, zurückgewiesen werden. Bei einer ungerechtfertigten Ablehnung können allerdings Regressansprüche drohen.


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    Titel :

    Entwarnung bei PKP-Paletten


    Untertitel :

    Tauschprobleme


    Beteiligte:

    Erschienen in:

    Deutsche Verkehrs-Zeitung DVZ ; 59 , 21/Beilage ; 3


    Erscheinungsdatum :

    01.01.2005


    Format / Umfang :

    1 pages



    Medientyp :

    Aufsatz (Zeitschrift)


    Format :

    Print


    Sprache :

    Deutsch




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