Mit der Bekanntgabe 3 der KoRil 408 (Züge fahren und Rangieren) traten zum 12.12.2004 neue Regeln in Kraft. An einem Beispiel aus der betrieblichen Praxis soll hier eine wichtige Änderung, die sogenannte "2.000 m-Regel", erklärt werden. Wenn der Triebfahrzeugführer an einem Halt zeigenden oder gestörten Lichthauptsignal mit dunklem Lichtvorsignal oder einem Hauptsignal, das die Stellung "Halt erwarten" zeigt, vorbeifährt, muss er bis zum Erkennen der Stellung des folgenden Hauptsignals mit höchstens 40 km/h fahren - jedoch, das ist neu, höchstens 2.000 m. Bisher musste der Triebfahrzeugführer bis zum Erkennen der Stellung des Einfahrvorsignals des nächsten Bahnhofes oder des nachfolgenden Hauptsignals langsam fahren, egal wie weit es war. Die Begrenzung der Strecke auf 2.000 wird am Beispiel der Fahrt von Linksdorf in Richtung Rechtsheim über die Abzweigstelle Kellerwald dargestellt - der Bahnhof Rechtsheim ist am Ende des Zugfolgeabschnittes Abzw. Kellerwald-Rechtsheim 8 Km von der Abzweigstelle entfernt.
Neue Regeln in Bekanntgabe 3 zu KoRil 408 - Züge fahren und Rangieren
"2.000 Meter sind genug"
BahnPraxi ; 2 ; 17
2005-01-01
1 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
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