Mit den beiden Richtlinien der EU zur technischen Harmonisierung der Eisenbahnen, den Interoperabilitätsrichtlinien für die konventionellen und für die Hochgeschwindigkeitsnetze, wurden die technischen Netz- und damit Marktzugangsvoraussetzungen für Rollmaterial einschließlich der Infrastrukturen in den Mitgliedstaaten auf den Weg gebracht. Die technischen Zulassungskriterien für Bahntechnik mit den Zielen Wettbewerbsfähigkeit und freier Netzzugang für Betreiber können damit nach und nach erarbeitet und umgesetzt werden. Ferner regelt die "Sicherheitsrichtlinie" die Eisenbahnsicherheit in der Gemeinschaft der EU. Die Prüfungs- und Zulassungsverfahren für Bahntechnik befinden sich damit gegenwärtig in einer Harmonisierungs- und Umbruchphase mit grundsätzlichen Auswirkungen für alle an diesen Prozessen Beteiligten, für Eisenbahnverkehrsunternehmen, für Eisenbahninfrastrukturbetreiber. für Entwickler und Hersteller wie auch für die Zulassungs- und Sicherheitsbehörden der Mitgliedsstaaten. Der Beitrag befasst sich mit den dringend zu bewältigenden Aufgaben der technischen Harmonisierung, der technischen Kompatibilität oder Interoperabilität und mit der Rolle des EBA. Der Autor Andreas Thomasch ist Abteilungspräsident beim Eisenbahn-Bundesamt (EBA) in Bonn.
Die Rolle des Eisenbahnbundesamtes bei der Zulassung von Fahrzeugen und Bahntechnik
01.01.2004
57 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
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