Der Beitrag untersucht die ab 2005 geltenden sozialversicherungsrechtlichen Gesetzesänderungen sowie die Rechtsprechung des Jahres 2004. So wurde z. B. festgestellt, dass die Rentenkürzung für Frauen, die vorzeitig in den Ruhestand gehen, ebenso verfassungsgemäß ist wie der Risikostrukturausgleich der Krankenkassen. Zu den neuen Gesetzen gehört neben "Hartz IV" unter anderem das Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz. Außerdem ändern sich die Beitragsbemessungsgrenzen sowie die Beitragssätze der Sozialversicherungen. Die "geringfügige" Entlohnung einer Beschäftigung beurteilt sich zukünftig allein nach der Höhe des monatlichen Entgelts, dem jedoch Einmalzahlungen hinzugerechnet werden können.
Beitrags- und versicherungsrechtliche Änderungen in der Sozialversicherung zum Jahreswechsel 2004/2005
Der Betrieb ; 57 , 50/Beilage Nr. 10 ; 1-24
2004-01-01
24 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
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