Um die unterschiedlichen steuerlichen Behandlung von Renten und Beamtenpensionen anzugleichen und das Bundesverfassungsurteil BVerfG vom 06.03. 2002, 2 BvL 17/99 umzusetzen, wurde nach heftigen Diskussionen und einem Vermittlungsverfahren ein neues Gesetz verabschiedet, das am 1.1.2005 in tritt. Damit erfolgt eine Verbesserung der Rahmenbedingungen für die zusätzliche private Vorsorge und die betriebliche Altersversorgung. Ab 2005 werden die Arbeitnehmerbeiträge zur Altersvorsorge schrittweise von der Steuer befreit. Der Beitrag erklärt den Übergang durch Freistellung der Beiträge und behandelt die Neuregelungen bei der betrieblichen Altersversorgung und der privaten Vorsorge und der "Riester-Rente" im Einzelnen.
Das Alterseinkünftegesetz
Neuregelungen der Besteuerung der Alterseiinkünfte, betrieblicher Altersversorgung und privater Vorsorge
Arbeitsrecht im Betrieb ; 25 , 12 ; 713-718
2004-01-01
6 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
© Metadata Copyright Deutsche Bahn AG. All rights reserved.
IuD Bahn | 2005
|