Bisher ging das Tarifvertragsrecht und die dazu entwickelte Rechtssprechung vor allem von dem Grundsatz ein Betrieb/ein Tarifvertrag (Tarifeinheit) und dem Prinzip der Einheitsgewerkschaft aus. Allerdings kann das Tarifrecht auch auf aktuelle Entwicklungen reagieren, wenn verschiedene Tarifverträge wie z.B. Flächentarifvertrag und Haustarifvertrag in Konkurrenz treten oder z.B. zwei konkurrierende Gewerkschaften unterschiedliche Tarifverträge abschließen. In zahlreichen Fallgruppen beleuchtet der Beitrag mögliche Konflikte und ihre Lösungen. Der Beitrag wird fortgesetzt.


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    Titel :

    Welcher Tarifvertrag gilt denn?


    Untertitel :

    Tarifkonkurrenz, Tarifpluralität


    Beteiligte:

    Erschienen in:

    Arbeitsrecht im Betrieb ; 25 , 8 ; 497-503


    Erscheinungsdatum :

    01.01.2004


    Format / Umfang :

    7 pages



    Medientyp :

    Aufsatz (Zeitschrift)


    Format :

    Print


    Sprache :

    Deutsch