Bisher ging das Tarifvertragsrecht und die dazu entwickelte Rechtssprechung vor allem von dem Grundsatz ein Betrieb/ein Tarifvertrag (Tarifeinheit) und dem Prinzip der Einheitsgewerkschaft aus. Allerdings kann das Tarifrecht auch auf aktuelle Entwicklungen reagieren, wenn verschiedene Tarifverträge wie z.B. Flächentarifvertrag und Haustarifvertrag in Konkurrenz treten oder z.B. zwei konkurrierende Gewerkschaften unterschiedliche Tarifverträge abschließen. In zahlreichen Fallgruppen beleuchtet der Beitrag mögliche Konflikte und ihre Lösungen. Der Beitrag wird fortgesetzt.
Welcher Tarifvertrag gilt denn?
Tarifkonkurrenz, Tarifpluralität
Arbeitsrecht im Betrieb ; 25 , 8 ; 497-503
01.01.2004
7 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
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