Mit der Bahnreform wurden die hoheitlichen Aufgaben des Eisenbahnwesens an das dem Verkehrsministerium unterstellten Eisenbahn-Bundesamt (EBA) übergeben. Das EBA ist eine Aufsichts- und Genehmigungsbehörde insbesondere für die DB AG, die sich in eine Zentrale mit 15 Außenstellen untergliedert und ca. 1 300 Mitarbeiter beschäftigt. Zu den wesentlichen Aufgaben gehört die Erteilung von Bau- und Betriebsgenehmigungen eisenbahnspezifischer Infrastruktur wie z.B. Werke und Strecken, die Zulassung von Triebfahrzeugen sowie die Aufsicht über den ordnungsgemäßen Eisenbahnbetrieb. Zudem überprüft das EBA Anträge der DB AG auf Bundesmittel für Investitionen in das Schienennetz. Der Artikel beschreibt die Entwicklung des EBA seit 1994, dessen Struktur und Aufgaben sich im Laufe der Zeit deutlich verändert haben.
Bahnreform und Eisenbahnaufsicht
Jahrbuch des Bahnwesens Nah- und Fernverkehr ; 53 ; 126-139
01.01.2004
14 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
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