Architekten und Ingenieure werden häufig von ihrem Auftraggeber mit Fragen der Rechtsberatung, des Genehmigungsverfahrens oder des Steuerrechts konfrontiert. Dabei sollten sie immer beachten, dass sie möglicherweise dazu nicht befugt sind und somit ein zusätzliches Haftungsrisiko eingehen. Der Beitrag befasst sich mit drei Problemfeldern, und zwar mit der Zulässigkeit der Rechtsberatung durch Architekten und Ingenieure, den Honoraransprüchen bei erfolgter Rechtsberatung und der Berufshaftpflichtversicherung bei entstandenem Schaden.
Gratwanderung mit Haftungsrisiko
Rechtberatung durch Architekten und Ingenieure
TGA Fachplaner ; 3 , 6 ; 60-61
2004-01-01
2 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
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