Bei einem Stromausfall dient die Notbeleuchtung dazu, die bauliche Einrichtung sicher verlassen zu können. Für diese Notbeleuchtung gibt es zahlreiche rechtliche Bestimmungen, über welche der Beitrag einen Überblick gibt. Neben den reinen Produktanforderungen gelten z.B. das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) oder die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) für die bauliche Umsetzung. Im europäischen Vergleich existieren je nach Einrichtungsart (Altenheime, Schulen, Tunnel/U-Bahnen etc.) unterschiedliche nationale Vorschriften.
Wenn in Europa das Licht ausgeht - Notbeleuchtung in Europa
Licht ; 56 , 3 ; 172-174, 176, 178-181
2004-01-01
10 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
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