Im europäischen Ausland wie z.B. in den Niederlanden, in Dänemark oder auch in der Schweiz gibt es bereits die von der EU-Richtlinie 2001/14/EG in Artikel 32 für EVU geforderten Sicherheitsbescheinigungen. In Deutschland ist mit dem Dritten Gesetz zur Änderung eisenbahnrechtlicher Vorschriften eine entsprechende Gesetzesvorlage im Gesetzgebungsverfahren, mit dessem Ende im Frühjahr 2005 zu rechnen ist. Der rechtliche Hintergrund, die Anforderungen an die EVU und die Umsetzung in verschiedenen Ländern werden skizziert. Eine Vergleichsstudie über die Umsetzung des Artikels 32 in der EU ist in Arbeit.
Zertifizierte Sicherheit
Sicherheitsbescheinigungen für Eisenbahnverkehrsunternehmen in Deutschland
Güterbahnen ; 3 , 4 ; 28-29
2004-01-01
2 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
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