Für den sicheren Betrieb von Funkfernsteuerungen bei Eisenbahnen müssen bestimmte Regeln eingehalten werden, die in der neuen GUV-Regel "Betrieb von Funkfernsteuerungen bei Eisenbahnen" (GUV-R 122) festgelegt sind. Die GUV-R 122 wurde von der EUK unter Beteiligung der Berufsgenossenschaft der Straßen-, U-Bahnen und Eisenbahnen erarbeitet. Sie ergänzt die im Jahr 2000 europaweit festgelegte Norm DIN EN 50 239 "Bahnanwendungen; Funkfernsteuerung von Triebfahrzeugen für Güterbahnen". Zu den weiteren technischen und organisatorischen Maßnahmen, die anzustreben sind, gehören z.B. Einbau von elektrisch-ortsbedienten Weichen (EOW) und Gleissperren (EOGS), ebenso automatische Rangierkupplungen. Der Beitrag beschreibt den Betrieb von Funkfernsteuerungen bei Eisenbahnen nach GUV-Regel 122.
Sicherer Betrieb von Funkfernsteuerungen bei Eisenbahnen
BahnPraxi ; 12 ; 142-144
2004-01-01
3 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
© Metadata Copyright Deutsche Bahn AG. All rights reserved.
Prüfung von Funkfernsteuerungen
IuD Bahn | 1997
|OFW-Komponenten: Schlüsselbauelemente für Funkfernsteuerungen
Tema Archiv | 1994
|Funkfernsteuerungen von Triebfahrzeugen für Güterbahnen
TIBKAT | 2007
|Prozessoptimierung macht Betrieb sicherer
Online Contents | 2009
Sicherer Betrieb. Kostenguenstige Technik
Tema Archiv | 1984
|