Für den sicheren Betrieb von Funkfernsteuerungen bei Eisenbahnen müssen bestimmte Regeln eingehalten werden, die in der neuen GUV-Regel "Betrieb von Funkfernsteuerungen bei Eisenbahnen" (GUV-R 122) festgelegt sind. Die GUV-R 122 wurde von der EUK unter Beteiligung der Berufsgenossenschaft der Straßen-, U-Bahnen und Eisenbahnen erarbeitet. Sie ergänzt die im Jahr 2000 europaweit festgelegte Norm DIN EN 50 239 "Bahnanwendungen; Funkfernsteuerung von Triebfahrzeugen für Güterbahnen". Zu den weiteren technischen und organisatorischen Maßnahmen, die anzustreben sind, gehören z.B. Einbau von elektrisch-ortsbedienten Weichen (EOW) und Gleissperren (EOGS), ebenso automatische Rangierkupplungen. Der Beitrag beschreibt den Betrieb von Funkfernsteuerungen bei Eisenbahnen nach GUV-Regel 122.


    Zugriff

    Zugriff über TIB

    Verfügbarkeit in meiner Bibliothek prüfen


    Exportieren, teilen und zitieren



    Titel :

    Sicherer Betrieb von Funkfernsteuerungen bei Eisenbahnen


    Beteiligte:
    Here, Gerhard (Autor:in)

    Erschienen in:

    BahnPraxi ; 12 ; 142-144


    Erscheinungsdatum :

    2004-01-01


    Format / Umfang :

    3 pages


    Medientyp :

    Aufsatz (Zeitschrift)


    Format :

    Print


    Sprache :

    Deutsch




    Prüfung von Funkfernsteuerungen

    Bosch, Klaus-Michael | IuD Bahn | 1997


    OFW-Komponenten: Schlüsselbauelemente für Funkfernsteuerungen

    Gebert, M.R. / Lang, H. | Tema Archiv | 1994


    Funkfernsteuerungen von Triebfahrzeugen für Güterbahnen

    Verband Deutscher Verkehrsunternehmen, Ausschuss für Eisenbahnfahrzeuge / Verband Deutscher Verkehrsunternehmen, Ausschuss für Telematik und Informationssysteme | TIBKAT | 2007



    Sicherer Betrieb. Kostenguenstige Technik

    Korhammer, K.D. / Grossmann, W. / Goetz, G.K. | Tema Archiv | 1984