Das Internationale Eisenbahntransportkomitee (CIT), die Rechtsgruppe des Internationalen Eisenbahnverbandes (UIC) und der neu gegründete Verband der europäischen Eisenbahninfrastrukturunternehmen RailNetEurope (RNE) koordinieren seit Mitte 2004 ihre Bemühungen, für die Nutzung der Infrastruktur einheitliche Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB-I) auszuarbeiten. Die Rechtsgrundlagen bilden die beiden EU-Richtlinien 91/440 bzw. 2001/12 und 2001/14 sowie ab 2005 die Einheitlichen Rechtsvorschriften für den Vertrag über die Nutzung der Infrastruktur im internationalen Eisenbahnverkehr (CUI) als Anlage E zum COTIF. Die Rechtsbeziehungen der einzelnen Akteure im grenzüberschreitenden Schienenverkehr, das rechtliche Instrumentarium, die Vertragsarchitektur, das Verhältnis der Vertragsparteien, erste Schritte einer Standardisierung, die Vertragsfreiheit und die Haftung werden analysiert.
Vertragsgrundlagen für die Nutzung der Infrastruktur
01.01.2004
8 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
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