Ab 01.05.2005 gibt es für die europäischen Gefahrguttransporte spezielle Sicherheitsvorschriften, die verbindlich im ADR und RID festgelegt sind und für die eine Übergangsfrist bis 30.06.2005 gilt. Die Umsetzung in deutsches Recht ist mit der 2. GGVSE-Änderungsverordnung zum 01.01.2005 geplant. Das Ziel, die Transporte zusätzlich vor Missbrauch und unberechtigtem Zugriff zu schützen, bringt für die am Transport gefährlicher Güter Beteiligten wie Triebfahrzeugführer, Rangierer, Wagenmeister und Fahrdienstleiter eine Reihe neuer Pflichten mit sich.
Sicherung von Gefahrguttransporten
Deine Bahn ; 32 , 12 ; 728-733
01.01.2004
6 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
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