Im Jahr 1999 wandelte die Schweiz ihre Bahn in eine Aktiengesellschaft um; nunmehr wird jeweils nach 4 Jahren ein neuer Rahmen für Entwicklung zwischen Staat und Bahn ausgehandelt und festgesetzt. Parallel zur Entwicklung der Organisationsform wurde das Modell der schweizerischen Demokratie, die Volksbefragung, mehrfach im Zusammenhang mit der Verkehrspolitik angewandt. Die Mehrheit der Bevölkerung der Schweiz beschloss in den beiden letzten Jahrzehnten ganz erhebliche Investitionsmittel für den öffentlichen Verkehr. Im Oktober 1998 stimmte die Bevölkerung über einen Kredit von 21,2 Mrd. Euro ab, zusammen mit dessen Finanzierung: eine spezifische Abgabe des Schwerlastverkehrs - RPLP = Redevance Poids Lourds proportionnelle aux Prestations = Proportionale Leistungsvergütung für Lastkraftwagen. Diese Bestimmung trat am 1.1.2001 in Kraft und gilt für Fahrzeuge von mehr als 3,5 t Leergewicht, verbunden mit einem zulässigen Höchstgewicht, das von derzeit 34 t auf 40 t ab dem Jahr 2008 steigen wird. Nach Verhandlungen mit der EU verpflichtete sich die Schweiz, weitere Beiträge zur Verlagerung des Güterverkehrs von der Straße auf die Schiene mit bestimmten Vergütungen zu leisten. Dazu gehören auch finanzielle Hilfen für den Gleisanschlussverkehr. Fortsetzung in I0445542.


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    Titel :

    Comment la Suisse voit l'avenir du fret - Du grand transit international aux acheminements régionaux (Première partie)


    Weitere Titelangaben:

    Wie die Schweiz die Zukunft des Güterverkehrs sieht - Vom großen internationalen Transit zu den regionalen Beförderungen (Erster Teil)



    Erschienen in:

    Chemins de Fer ; 487 ; 15-26


    Erscheinungsdatum :

    2004-01-01


    Format / Umfang :

    12 pages



    Medientyp :

    Aufsatz (Zeitschrift)


    Format :

    Print


    Sprache :

    Französisch