Im Jahr 2002 wurden in Deutschland 150 Mio t gefährliche Güter auf der Straße und 48 Mio. t auf der Schiene transportiert. Europaweit werden diese Transporte durch das Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße von 1957 (ADR) und die Ordnung für die internationale Eisenbahnbeförderung gefährlicher Güter von 1989 (RID) in allen Details geregelt. Zum 1. Januar 2005 werden ADR und RID routinemäßig geändert; die Änderungen haben einen Umfang von rund 200 Seiten. Ausschlagebend für diese Änderungen sind u. a. die Harmonisierung mit Bestimmungen weltweit gültiger Regelwerke (See- und Luftverkehr) und und die Fortschreibung auf Grund neuer Erkenntnisse, z. B. aus der Unfallursachenanalyse. Im Beitrag wird eine Auswahl der Änderungen vorgestellt; weitere Informationen sind unter "www.abxlogistics.de" abrufbar.
Neue Vorschriften zum Transport von Gefahrgut auf Straße und Schiene
Geänderte ADR und RID gelten ab Januar 2005
Internationales Verkehrswesen ; 56 , 10 ; 461-463
2004-01-01
3 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
ADR , Gesetzesänderung , Regelwerk , RID , Gefahrgut , Vorschrift , Reform
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Gefahrgut-Transport auf der Schiene
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