Durch das neue Alterseinkünftegesetz sind einige Vereinfachung bei der "Riester-Rente" zu erwarten. Hierzu gehören beispielsweise Änderungen beim Mindesteigenbeitrag und bei der so genannten schädlichen Verwendung sowie die Anpassung des förderberechtigten Personenkreises. Die steuerliche Behandlung wird nicht grundlegend geändert, da ohnehin eine nachgelagerte Besteuerung vorgesehen war. Ein weiteres Ziel des neuen Gesetzes besteht darin, eine Doppelbesteuerung zu vermeiden, die dadurch entstehen kann, dass sowohl die Vorsorgeaufwendungen für die Altersversorgung als auch die später daraus erzielten Bezüge besteuert werden.
Die Änderungen in der privaten Altersversorgung durch das Alterseinkünftegesetz
Teil 2
Der Betrieb ; 57 , 26 ; 1383-1388
2004-01-01
6 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
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