Durch das neue Alterseinkünftegesetz sind einige Vereinfachung bei der "Riester-Rente" zu erwarten. Hierzu gehören beispielsweise Änderungen beim Mindesteigenbeitrag und bei der so genannten schädlichen Verwendung sowie die Anpassung des förderberechtigten Personenkreises. Die steuerliche Behandlung wird nicht grundlegend geändert, da ohnehin eine nachgelagerte Besteuerung vorgesehen war. Ein weiteres Ziel des neuen Gesetzes besteht darin, eine Doppelbesteuerung zu vermeiden, die dadurch entstehen kann, dass sowohl die Vorsorgeaufwendungen für die Altersversorgung als auch die später daraus erzielten Bezüge besteuert werden.


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    Titel :

    Die Änderungen in der privaten Altersversorgung durch das Alterseinkünftegesetz


    Untertitel :

    Teil 2


    Beteiligte:
    Risthau, Anne (Autor:in)

    Erschienen in:

    Der Betrieb ; 57 , 26 ; 1383-1388


    Erscheinungsdatum :

    2004-01-01


    Format / Umfang :

    6 pages



    Medientyp :

    Aufsatz (Zeitschrift)


    Format :

    Print


    Sprache :

    Deutsch