Eine neuere Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) zu Leasingverträgen ist teilweise dahingehend verstanden worden, dass Allgemeine Geschäftsbedingungen unwirksam sind, soweit sie vorsehen, dass der Leasingnehmer eine Nutzungsentschädigung zahlen muss, wenn er die Leasingsache nach Vertragsende nicht zurückgibt. Tatsächlich hat der BGH die Klausel jedoch nur deswegen für unwirksam gehalten, weil sie nicht vorsieht, dass der Leasinggeber die Herausgabe zuvor verlangen muss. Auch eine zweite Entscheidung zu den Voraussetzungen einer Rückübereignung an den Lieferanten hat zu Missverständnissen geführt.
Leasingvertrag: Keine Änderung der Rechtsprechung zur Nutzungsentschädigung
Der Betrieb ; 57 , 21 ; 1141-1143
2004-01-01
3 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
Vertragsrecht , Rechtsprechung , Urteil , Gericht , Leasing , Vertrag , Schuldrecht
© Metadata Copyright Deutsche Bahn AG. All rights reserved.
Der Leasingvertrag bei Kraftfahrzeugen
Kraftfahrwesen | 1993
|Kaufrechtliche Ersatzlieferung nur gegen Nutzungsentschädigung?
Online Contents | 2006
|BGH : 16.8.2006 - VIII ZR 200/05 ; Nutzungsentschädigung bei Ersatzlieferung
Online Contents | 2006