Eine neuere Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) zu Leasingverträgen ist teilweise dahingehend verstanden worden, dass Allgemeine Geschäftsbedingungen unwirksam sind, soweit sie vorsehen, dass der Leasingnehmer eine Nutzungsentschädigung zahlen muss, wenn er die Leasingsache nach Vertragsende nicht zurückgibt. Tatsächlich hat der BGH die Klausel jedoch nur deswegen für unwirksam gehalten, weil sie nicht vorsieht, dass der Leasinggeber die Herausgabe zuvor verlangen muss. Auch eine zweite Entscheidung zu den Voraussetzungen einer Rückübereignung an den Lieferanten hat zu Missverständnissen geführt.


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    Titel :

    Leasingvertrag: Keine Änderung der Rechtsprechung zur Nutzungsentschädigung


    Beteiligte:
    Zahn, Herbert (Autor:in)

    Erschienen in:

    Der Betrieb ; 57 , 21 ; 1141-1143


    Erscheinungsdatum :

    2004-01-01


    Format / Umfang :

    3 pages



    Medientyp :

    Aufsatz (Zeitschrift)


    Format :

    Print


    Sprache :

    Deutsch